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Kinderschutzkonzept

1. Einleitung: Leitbild- Schwerpunkte- Ziele

1.1. Leitbild

Im Zentrum der Gelsenkirchener Altstadt ist das DGB-Haus der Jugend ein vielfältiger Treffpunkt für junge Menschen. Wir, das Team vom DGB-Haus der Jugend schaffen Raum für Begegnung, Kommunikation und Bildung. Unser Ziel ist es, die persönliche Entwicklung, Solidarität und das demokratische Engagement der Jugendlichen zu fördern. Als Teil der DGB-Jugend setzen wir uns für Chancengleichheit, Toleranz und Bildungsgerechtigkeit ein. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen bieten wir inspirierende Aktivitäten, Beratung und Angebote zur Freizeitgestaltung.
Unser Engagement umfasst die gesamte Bandbreite von der Kindheit bis zum Übergang ins Berufsleben, stets unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes. Das DGB-Haus der Jugend ist ein Ort des Vertrauens, der Entwicklung und des Miteinanders.

Der Schutz und die Sicherheit der Kinder stehen im DGB-Haus der Jugend an oberster Stelle.
Wir verpflichten uns dazu, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten können. Unser Kinderschutzkonzept basiert auf klaren Verhaltensregeln, sensibilisiertem Umgang mit möglichen Risiken und frühzeitiger Erkennung von Gefährdungssituationen. Bei Verdachtsmomenten handeln wir umgehend und kooperieren mit den zuständigen Behörden. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Eltern, Erziehungsberechtigten und der Gesellschaft eine verantwortungsbewusste und schützende Umgebung für unsere jungen Besucherinnen und Besucher zu schaffen.

1.2. Schwerpunkte

Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
Wir setzen uns für gerechte Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen ein, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.

Offenheit und Vielfalt
Unsere Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrem kulturellen Hintergrund.

Partizipation und Mitbestimmung
Wir fördern die aktive Teilnahme junger Menschen an Entscheidungsprozessen und ermöglichen ihnen, ihre Anliegen und Ideen einzubringen.

Gleichberechtigung
Wir fördern die Selbstverwirklichung von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität.

Persönlichkeitsentwicklung
Wir unterstützen die individuelle Entwicklung junger Menschen und fördern ihre sozialen, emotionalen und kreativen Fähigkeiten.

Politische Bildung und Engagement
Wir vermitteln politisches Bewusstsein, demokratische Werte und fördern das Interesse der jungen Generation an gesellschaftlichen Themen.

Kultur und Freizeit
Wir bieten kulturelle, sportliche und kreative Aktivitäten, um die Freizeit junger Menschen zu bereichern.

Inklusion
Die Angebote den DGB-Haus der Jugend stehen allen Kindern und Jugendlichen offen,
unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Wir reflektieren darüber Barrieren abzubauen. Jedoch Das ist das Haus für Menschen mit Beeinträchtigungen (Rollstuhl) nur mit unserer individuellen Unterstützung nutzbar.

Netzwerk und Zusammenarbeit
Wir arbeiten eng mit Schulen, Organisationen, Verbänden und Gremien zusammen, um gemeinsam einen positiven Einfluss auf das Leben junger Menschen zu nehmen.

1.3. Ziele

Die Kinder- und Jugendarbeit des DGB-Haus der Jugend zielt darauf ab, junge Menschen zu befähigen, ihre Potenziale zu entfalten, ihre Rechte wahrzunehmen und aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilzuhaben. Wir setzen uns für eine gerechte und solidarische Gesellschaft ein, in der junge Menschen ihre Stimme erheben und ihre Zukunft positiv mitgestalten können.

2. Gesetzeslage

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist in keinem Gesetz konkret geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland leitet das Bundesverfassungsgericht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus der Würde des Menschen nach Art. 1 GG in Verbindung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG ab. Der Staat versucht mit verschiedenen Gesetzen, effektiv gegen Gewalt vorzugehen, insbesondere solche Gewalt, die sich gegen Kinder und Jugendliche richtet. Dazu werden sowohl strafrechtlich relevante Formen von Gewalt definiert als auch Vorschriften entwickelt, damit Jugendämter, Jugendverbände und alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten können.

Die Gesetzestexte werden zur besseren Übersicht im Anhang ab 2.1. Gesetzeslage explizit benannt und schaffen den Rahmen zur Sicherung des Kindeswohls. Grundsätzlich orientieren uns am achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

3. Prävention

Grundsätzlich beruht die präventive Wirkung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf den Merkmalen Offenheit, Partizipation, Flexibilität und Sexualpädagogik. Diese Merkmale fördern Inklusion, Verantwortung und Selbstbewusstsein der Jugendlichen, bieten stabile und anpassbare Unterstützung und vermitteln Wissen über gesunde Sexualität und respektvolle Beziehungen. Dies stärkt die persönliche und soziale Entwicklung der Jugendlichen und schützt sie vor sozialen Risiken und Gewalt.

In unserer Einrichtung legen wir großen Wert auf Prävention, um die Sicherheit, das Wohlbefinden und die optimale Entwicklung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Unsere Präventionsstrategie basiert auf einer umfassenden Risikoanalyse, durch die wir potenzielle Gefahrenquellen identifizieren und proaktiv angehen. Neben dieser Analyse setzen wir auf aktive Maßnahmen, um eine schützende Umgebung zu schaffen und Risiken zu minimieren. Die rechtzeitige Erkennung von möglichen Gefährdungen ist dabei von entscheidender Bedeutung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden deswegen regelmäßig darin geschult, Anzeichen von Gefährdung zu erkennen. Wir fördern zudem ein offenes Beschwerdemanagement, das es Kindern, Jugendlichen und ihren Angehörigen ermöglicht, Bedenken zu äußern und uns bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Unsere vorbeugende Herangehensweise soll sicherstellen, dass unsere Einrichtung ein sicherer und unterstützender Ort für alle jungen Menschen ist.

3.1. Potenzialanalyse

Selbstreflexion und vorausschauende Planung sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass unsere Arbeit im DGB-Haus der Jugend den höchsten Standards für Sicherheit, Respekt und Wohl der Kinder und Jugendlichen entspricht. In diesem Kontext haben wir als Team eine Potenzialanalyse durchgeführt. Die Themen, die in dieser Potenzialanalyse im Fokus stehen, umfassen das Missbrauchspotenzial von Macht gegenüber Kindern und Jugendlichen, Grenzüberschreitungen im Hinblick auf Nähe und Distanz, den Umgang mit Beschwerdeverfahren, Gewaltpotenziale unter den Teilnehmenden sowie die Sensibilisierung für Körper und Sexualpädagogik. Diese Analyse dient als Grundlage, um unsere Arbeitsweise kontinuierlich zu optimieren und ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Macht und Machtmissbrauch
Das Thema Machtverhältnisse zwischen uns als Betreuer*innen einerseits und den Kindern und Jugendlichen andererseits ist von zentraler Bedeutung für unsere Arbeit im DGB-Haus der Jugend. Um einen bewussten Umgang mit diesem Thema zu gewährleisten, haben wir verschiedene Ansätze entwickelt und in unsere Teamarbeit integriert.
Ein erster Schritt sind regelmäßige Treffen im Groß-Team, bei denen wir gemeinsam über die Dynamik von Machtverhältnissen sprechen und reflektieren. Wir nutzen diese Gelegenheit, um unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen einzubringen und Strategien zu entwickeln, wie wir eine gleichberechtigte und respektvolle Interaktion mit den Kindern und Jugendlichen sicherstellen können.
Anleiter*innengespräche sind ein weiteres Instrument, um das Thema Machtverhältnisse anzusprechen. In diesen Gesprächen reflektieren wir individuelle Interaktionen und Herausforderungen und tauschen uns über unsere Erfahrungen aus. In unserer Rolle als Betreuer*innen legen wir besonderen Wert darauf, verantwortungsbewusste Vorbilder zu sein. Das meint, dass wir nicht nur die pädagogischen Aufgaben übernehmen, sondern auch durch unser eigenes Verhalten und unsere Entscheidungen positive Beispiele setzen. Wir fördern aktiv eine respektvolle und empathische Atmosphäre, in der die Kinder und Jugendlichen ermutigt werden, sich auszudrücken und ihre Meinungen zu teilen. Das beinhaltet, aktiv zuzuhören, die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen anzuerkennen und ihre Meinungen ernst zu nehmen. Wir ermutigen zur Mitgestaltung von Entscheidungen, die sie betreffen, und schaffen Raum für offenen Austausch. Durch regelmäßige Feedback-Schleifen stellen wir sicher, dass die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer pädagogischen Bemühungen stehen und sie sich in einer unterstützenden Umgebung entwickeln können.

Individuelle Gespräche bieten eine Plattform, um auf persönliche Bedürfnisse und Anliegen der Kinder und Jugendlichen einzugehen. In diesen Gesprächen thematisieren wir auch die Wichtigkeit von Offenheit, Respekt und Empowerment in unseren Beziehungen.
Unser Verhaltenskodex dient als Leitlinie für den Umgang mit Macht und Machtüberschreitung. Er legt fest, wie wir Nähe und Distanz gestalten, wie wir Körperkontakt handhaben und wie wir in Konfliktsituationen eingreifen. Dieser Kodex ist für alle Teammitglieder verbindlich und schafft eine Grundlage für unsere Interaktionen.

Um Offenheit und Transparenz im Team zu fördern, haben wir bereits bestehende Maßnahmen wie regelmäßige Teamtreffen, Anleiter*innengespräche und Raum für Individualität.

Zudem erkennen wir die Notwendigkeit, unsere Vernetzung unter den Träger*innen zu stärken, um von unterschiedlichen Organisationen und Institutionen zu lernen und Best Practices auszutauschen. Wir sind davon überzeugt, dass regelmäßige Supervisionen ein wertvolles Instrument sind, um unsere Arbeit zu reflektieren, Herausforderungen zu besprechen und neue Perspektiven zu gewinnen. Trotz des hohen Kostenaufwands dieser Maßnahme setzen wir uns dafür ein, Ressourcen zu finden, um regelmäßige Supervisionen zu ermöglichen, da sie einen bedeutenden Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Arbeit leisten können. Insgesamt streben wir danach, unsere Ansätze zur Bewältigung der Machtverhältnisse zwischen uns als Betreuerinnen und Betreuern und den Kindern und Jugendlichen kontinuierlich zu verbessern. Dabei sind wir uns der Bedeutung einer umfassenden Vernetzung und professionellen Unterstützung bewusst, um ein optimales und sicheres Umfeld zu schaffen, in dem die Rechte und das Wohl der Kinder und Jugendlichen stets im Mittelpunkt stehen.

Grenzüberschreitungen – Nähe und Distanz
In unserer Auseinandersetzung mit dem Thema Nähe und Distanz in Bezug auf Kinder und Jugendliche haben wir intensiv reflektiert, wie unterschiedliche Personen auf Körperkontakt reagieren und welche Bedeutung dieser für verschiedene Menschen hat. Dabei betrachten wir, von wem der Körperkontakt ausgeht, wer ihn als angemessen oder unangemessen empfindet und wie Kinder und Jugendliche sowie wir selbst solche Situationen erleben und beschreiben.

Wir haben bereits verschiedene Maßnahmen etabliert, um ein angemessenes Verständnis von Nähe und Distanz zu fördern. Dazu gehören Bewegungsangebote, Trösten, spielerisches Kabbeln und die Auseinandersetzung mit Rollenbildern und Diversität. Gespräche innerhalb des Teams sowie der Verhaltenskodex dienen ebenfalls dazu, ein Bewusstsein für adäquaten Körperkontakt zu schaffen.

Um unser Repertoire zu erweitern, haben wir erkannt, dass Körperbewusstseinsübungen hilfreich sein könnten. Das Einbeziehen externer pädagogischer Fachkräfte kann zusätzliche Perspektiven bieten. Flexibilität, um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, sowie das Bewahren unserer eigenen Grenzen sind von Bedeutung. Vertrauensübungen und Teambuilding tragen dazu bei, ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu schaffen. Es ist unser Anliegen, jedem Teammitglied bewusst zu machen, welche individuellen Rollen und Verantwortlichkeiten sie im Umgang mit Nähe und Distanz haben.

Ein weiterer Aspekt, den wir diskutiert haben, betrifft eigenwillige Wünsche nach Nähe und Distanz seitens der Kinder und Jugendlichen. Hierbei ist es wichtig, dass wir unsere eigenen Grenzen wahren und kommunizieren. In Fällen, in denen die Situation komplexer ist, können Elterngespräche in Erwägung gezogen werden. Wir befürworten zudem eine transparente Kommunikation mit den Kindern und Jugendlichen, in der wir ihnen erklären, dass es in Ordnung ist, ihre eigenen Grenzen zu haben und diese zu respektieren. Individuelle Fälle werden im Team besprochen, wobei der Verhaltenskodex als Orientierung dient.

Um sicherzustellen, dass mögliche Grenzüberschreitungen zwischen Mitarbeitenden und Kindern sowie Jugendlichen erkannt werden, treffen wir gezielte Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungen für unsere Mitarbeitenden, die darauf abzielen, Sensibilität und Bewusstsein für angemessene Interaktionen zu schärfen. Zusätzlich fördern wir einen offenen Austausch in regelmäßigen Teamgesprächen, in denen wir gemeinsam Erfahrungen reflektieren und bewährte Verhaltensweisen festigen. Diese proaktiven Schritte dienen dazu, eine sichere und unterstützende Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in der ihre persönlichen Grenzen respektiert werden und sie sich geschützt fühlen können.

Wir dulden keine Grenzüberschreitungen von Mitarbeitenden gegenüber Kindern und Jugendlichen und sprechen sie gegebenenfalls an. Fortbildungen und Teamgespräche sind Instrumente, um ein Bewusstsein für angemessenes Verhalten zu schaffen.
Insgesamt streben wir danach, ein sensibles und respektvolles Verständnis von Nähe und Distanz zu kultivieren, dass die Rechte und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen fokussiert.

Gewalt unter Kinder und Jugendlichen
Gewalt untereinander wird konsequent nicht geduldet. Wir erkennen an, dass manche Kinder möglicherweise nicht über ihre eigene Kraft Bescheid wissen und es in ihrer Sozialisation Unterschiede hinsichtlich des Umgangs mit Konflikten gibt. Wir sprechen mit den Kindern über die Bedeutung von angemessenem Verhalten und bieten Raum für Offenheit und Gespräche.

Elterngespräche, gegebenenfalls mit übersetzenden Personen, sind eine Möglichkeit, um gemeinsame Strategien zu entwickeln, wie Gewaltvorfälle vermieden werden können. Dabei beziehen wir auch die Kinder selbst mit ein und fördern ihre aktive Beteiligung.

Wir haben bereits Schritte unternommen, um angemessen mit Mobbing und Gewaltvorfällen umzugehen. Elterngespräche dienen hierbei als Plattform, um gemeinsame Lösungsansätze zu finden und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und uns zu stärken. Auch die Einbindung von Klassenlehrer*innen, Schulleitungen und anderen relevanten Akteuren ist Teil unserer Strategie. Im Team setzen wir uns zusammen, um die Situation zu besprechen und pädagogische Konzepte zu entwickeln.

Auch Vertrauensübungen und Teambuilding-Maßnahmen können dazu beitragen, ein sicheres Umfeld für die Kinder zu schaffen. Zudem streben wir an, über einfaches Verbieten hinauszugehen und Themen wie Grenzüberschreitungen und Gewaltvorfälle offener zu thematisieren. Hierbei beziehen wir die Kinder aktiv in die Gespräche ein und fördern ihre eigenständige Meinungsbildung.

Ein weiteres Ziel ist die Sensibilisierung der Schüler*innen im schulischen Kontext, um ein Bewusstsein für angemessenes Verhalten und den respektvollen Umgang miteinander zu schaffen. Insgesamt arbeiten wir kontinuierlich daran, ein Umfeld zu bieten, das von Respekt, Verständnis und einem gesunden Miteinander geprägt ist.

Umgang mit Beschwerdeverfahren in Bezug auf Kinder und Jugendliche
In unserer Potenzialanalyse haben wir uns intensiv mit dem Thema Beteiligung und dem Umgang mit Beschwerdeverfahren in Bezug auf Kinder und Jugendliche auseinandergesetzt und verschiedene Ansätze entwickelt, um sicherzustellen, dass ihre Rechte und Anliegen angemessen berücksichtigt werden.

Eine zentrale Frage ist, wie wir gewährleisten können, dass Kinder und Jugendliche regelmäßig über ihre Rechte informiert werden. Wir haben dazu bereits einige Maßnahmen ergriffen.

Dazu gehören Projekte zum Thema Kinderrechte, die altersspezifisch gestaltet sind. Diese dienen der Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für ihre Rechte. Zudem arbeiten wir daran, Kinderrechte stärker im Bewusstsein der Mitarbeitenden zu verankern. Diese werden dazu ermutigt, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Dennoch haben wir erkannt, dass noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Eine Idee ist, das Jugendschutzgesetz sichtbar auszuhängen und regelmäßig Kinderrechte zu thematisieren. Wir planen, mindestens eine Projektwoche im Jahr zu diesem Thema durchzuführen. Zusätzlich streben wir an, Infomaterial, Schulungen sowie Gespräche und Workshops in der Schule anzubieten, um eine breite Aufklärung zu erreichen.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in unserer Alltagskultur und in unseren Angeboten ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Hierbei berücksichtigen wir individuelle Entwicklungsstände, Geschlechtsspezifika und Interessen:
• Wir schaffen Angebote, die auf verschiedene Altersgruppen zugeschnitten sind.
• Wir bieten geschlechtsspezifische Angebote, die auf individuelle Bedürfnisse eingehen.
• Wir gestalten beteiligungsorientierte Aktivitäten, die den Interessen der Kinder und Jugendlichen entsprechen.
• Wir berücksichtigen den individuellen Entwicklungsstand im Prozess der Beteiligung.
• Wir bieten bedarfsorientierte Öffnungszeiten, um eine Teilnahme zu erleichtern.

Zudem legen wir großen Wert darauf, die Stimmen der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen:
• Wir hören ihnen zu und nehmen ihre Anliegen ernst.
• Wir setzen ihre Meinungen und Entscheidungsprozesse um.
• Bei komplexen Fragen ziehen wir Fachkräfte hinzu.
• Expertinnen und Experten werden konsultiert, um ihre Bedürfnisse optimal zu adressieren.
• Innerhalb des Teams finden regelmäßige Gespräche statt, um Anregungen und Bedenken zu diskutieren.
• Wir bieten transparente Kommunikation und Dokumentation an.
• Zur Unterstützung haben wir einen Kummerkasten eingerichtet, der den Kindern die Möglichkeit bietet, ihre Anliegen anonym einzubringen.
• Zudem sind DGB-Haus Sprecher*innen in den Projekten präsent und es gibt sichtbare Aushänge mit hilfreichen Kontaktdaten im gesamten Haus, wie beispielsweise der Nummer gegen Kummer.

Insgesamt arbeiten wir daran, eine Umgebung zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche aktiv beteiligt werden und sich ermutigt fühlen, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern und die optimale Entwicklung der jungen Menschen zu gewährleisten.

Unsere Konzeptmaßnahmen umfassen
1. Verhaltenskodex und Sensibilisierung:
Wir haben einen Verhaltenskodex eingeführt, der den Umgang mit Macht und Machtmissbrauch definiert. Alle Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte sind verpflichtet, diesen Kodex einzuhalten. Zusätzlich werden regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen durchgeführt, um Fach- und Honorarkräfte für die Erkennung von Täter*innenstrukturen und Gefährdungssituationen zu sensibilisieren.

2. Team-Supervisionen und Vernetzung:
Kontinuierliche Team-Supervisionen dienen der Reflexion unserer Arbeit und bieten Raum für den Austausch von Erfahrungen und neuen Perspektiven. Unsere enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen stärkt unseren ganzheitlichen Ansatz im Kinderschutz.

3. Themen sexuelle Gewalt und Aufklärung:
Wir setzen auf eine altersgerechte Aufklärungsarbeit, um Kinder und Jugendliche für das Thema sexuelle Gewalt zu sensibilisieren. Die Vermittlung von Körper- und Sexualpädagogik ist ein integraler Bestandteil unserer Arbeit.

4. Beschwerdemanagement und Partizipation:
Unser Beschwerdemanagement wurde angepasst, um die Anliegen der Kinder und Jugendlichen angemessen zu berücksichtigen. An allen Toiletten hängt die „Nummer gegen Kummer“, zudem steht ein anonymer Kummerkasten zur Verfügung. Wir fördern die aktive Partizipation von Kindern und Jugendlichen, indem wir wöchentlich Kindersprecher*innen wählen und regelmäßige anonyme digitale Abfragen zum Wohlbefinden durchführen.

5. Erkennen von Täter*innenstrukturen und Gefährdung:
Unser Personal ist geschult, mögliche Täter*innenstrukturen und Gefährdungsfaktoren zu erkennen. Dazu gehören Aspekte wie äußeres Erscheinungsbild, Verhalten von Mitarbeiter*innen, Honorarkräften und Ehrenamtlichen, Verhalten der Eltern, Verhalten der Kinder und Jugendlichen, familiäre Situation und Wohnsituation.

6. Jährliche Weiterbildungen:
Alle Fachkräfte und Honorarkräfte im DGB-Haus der Jugend nehmen jährlich an einer Weiterbildung teil, um sicherzustellen, dass sie mit den neuesten Erkenntnissen und Methoden im Kinderschutz vertraut sind.

Insgesamt zielt unser Kinderschutzkonzept darauf ab, eine sichere, respektvolle und förderliche Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wir setzen uns entschlossen dafür ein, die Rechte und das Wohl der jungen Menschen stets zu wahren und zu schützen.

3.2. Risikoanalyse

Risikoanalyse des DGB-Hauses der Jugend: Sicherstellung des Kinderschutzes
Als pädagogische Fachkräfte sehen wir die Notwendigkeit einer gründlichen Risikoanalyse, um das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, die unsere Einrichtung besuchen. Wir haben unsere Organisation, Regeln, den Fortbildungsstand und die Atmosphäre eingehend geprüft, um sowohl strukturelle als auch situationsbedingte Risikofaktoren zu identifizieren, die in unserem Kontext von Bedeutung sind.

Strukturelle Risikofaktoren:
• Begrenzte Ressourcen (Zeit, Geld, Fachkräfte)
Die begrenzten Ressourcen, darunter Zeit, finanzielle Mittel und Fachkräfte, könnten eine Überlastung unseres Teams verursachen und die Einhaltung von Kinderschutzregeln gefährden.

• Arbeit mit vielen jungen Honorarkräften und Ehrenamtlichen
Die Integration von jungen Honorarkräften und Ehrenamtlichen in unsere Organisation birgt das Risiko, dass sie möglicherweise die festgelegten Regeln und Verhaltenskodexe nicht ausreichend verstehen oder umsetzen.

• Wechselnde Betreuungskräfte
Die häufige Rotation von Honorarkräften und Ehrenamtlichen kann die Herausforderung erhöhen, eine konsistente und sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten.

• Sehr familiäre, freundschaftliche Atmosphäre
Unsere Bemühungen, eine Atmosphäre der Nähe und Freundschaft zu schaffen, könnten die Einhaltung professioneller Grenzen erschweren und das Risiko von Grenzüberschreitungen erhöhen.

Situationsbedingte Risikofaktoren:
• Vielfalt der sozialisierten Menschen
Aufgrund der unterschiedlichen sozialen Hintergründe von Kindern, Jugendlichen, Honorarkräften und Besucherinnen und Besucher des Hauses besteht das Risiko von Missverständnissen und Konflikten aufgrund kultureller Unterschiede.

 Örtlichkeiten und Zeiträume:
Unsere Örtlichkeiten, darunter ein offenes Haus und Outdoor-Projekte, ermöglichen den freien Zugang für alle. Dies kann die Herausforderung erhöhen, die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es Abwesenheitszeiten der pädagogischen Fachkraft, z.B. an Wochenenden oder Abendterminen, bei denen nur eine telefonische Bereitschaft gewährleistet werden kann.

 Personen, die in die Angebote eingebunden sind:
Wir arbeiten eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, darunter Fachkräfte, Teamkoordinator*innen, Honorarkräfte und Künstler*innen, um unsere Angebote umzusetzen.

Unsere Risikoanalyse dient nicht nur dazu, potenzielle Gefahren zu identifizieren, sondern auch dazu, entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. In unserer Rolle als pädagogische Fachkräfte ist es unsere oberste Priorität, das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Wir werden kontinuierlich an der Umsetzung dieser Maßnahmen arbeiten und die Risikoanalyse regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass wir stets die besten Praktiken im Kinderschutz umsetzen.

3.3. Partizipative Kinder-Risikoanalyse im DGB-Haus der Jugend: Erkenntnisse und Handlungsansätze

Die Kombination von Workshops und digitalen Umfragen hat wichtige Einblicke in die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen im DGB-Haus der Jugend geliefert. Eine so gewonnene Erkenntnis ist z. B. die starke Korrelation zwischen der Beteiligungsmöglichkeit und dem Wohlbefinden der jungen Teilnehmenden. Je mehr Kinder und Jugendliche sich beteiligen dürfen und können, desto wohler fühlen sie sich in unserer Einrichtung.

Raumnutzung und Atmosphäre:
Ein auffälliges Detail war die differenzierte Bewertung von Lernräumen und Büros im Vergleich zu Freizeiträumen wie dem Hof, den Musik- und Kreativräumen sowie den Aufenthaltsbereichen. Kinder und Jugendliche gaben an, dass sie sich in den Freizeiträumen signifikant wohler fühlen, während Lernräume und Büros weniger gut bewertet wurden. Diese Erkenntnis deutet darauf hin, dass eine kinderfreundliche Gestaltung und Nutzung von Räumen einen bedeutenden Einfluss auf das Wohlbefinden haben.

Betreuer*innen und altersspezifische Anforderungen:
Des Weiteren wurde deutlich, dass Betreuer*innen, die ein gewisses Alter überschritten oder als sehr streng wahrgenommen wurden, von den Kindern und Jugendlichen weniger positiv bewertet wurden. Die Rückmeldungen unterstreichen die Bedeutung einer altersgemäßen Ansprache und eines respektvollen Umgangs, um eine Vertrauensbasis zwischen Betreuern*innen und den Teilnehmenden zu schaffen.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus der partizipativen Kinder-Risikoanalyse sind nicht nur Grundlage für unmittelbare Handlungsansätze, sondern dienen auch als Impuls für eine nachhaltige und

kontinuierliche Verbesserung unseres DGB-Haus der Jugend. Wir erkennen die kritische Bedeutung der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an und setzen uns dafür ein, ihre Meinungen und Perspektiven aktiv in unsere Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Deshalb streben wir an, diese Risikoanalyse jährlich zu wiederholen. Durch regelmäßige Durchführung und Weiterentwicklung möchten wir sicherstellen, dass die Bedürfnisse, Wünsche und Anliegen der Kinder und Jugendlichen immer aktuell und adäquat berücksichtigt werden. Dieser zyklische Ansatz ermöglicht es uns, nicht nur auf kurzfristige Herausforderungen zu reagieren, sondern auch langfristige Strategien zu entwickeln, die zu einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Einrichtung führen.

Die Kinder und Jugendlichen sind somit nicht nur heute, sondern auch in Zukunft maßgebliche Gestalter*innen unserer Angebote und Räumlichkeiten. Wir sehen die jährliche Risikoanalyse als festen Bestandteil unserer Qualitätsentwicklung, um ein sicheres, unterstützendes und partizipatives Umfeld für alle Teilnehmenden zu gewährleisten. 

4. Intervention

Dieses Kapitel soll nicht nur Orientierung und Sicherheit bieten, sondern auch sicherstellen, dass die Interventionsmaßnahmen im DGB-Haus der Jugend präzise, koordiniert und im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden

Kindeswohl – was ist das?
Damit Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Körperliche Bedürfnisse: Das Kind muss gepflegt, ernährt, versorgt und geschützt werden. Emotionale Bedürfnisse: Das Kind braucht Liebe, Annahme und Zuwendung, Objekte und Orientierung, sowie tragfähige Beziehungsmuster, in denen das Selbst des Kindes wachsen kann. Intellektuelle Bedürfnisse: Das Kind braucht Förderung, um seine geistigen Kräfte zu entfalten und seine Kompetenzen zu entwickeln.

Moralische Bedürfnisse: Das Kind braucht moralische Orientierung, die es ihm ermöglicht, gesellschaftliche Werte zu erlernen und danach zu leben.

Alle Kinder und Jugendlichen benötigen darüber hinaus Anregungen für ihr Denken und Lernen und die Förderung ihrer Fähigkeiten durch Elternhaus, Kindergarten, Schule und Jugendarbeit.

Handlungsempfehlungen/Krisenleitfaden für Praxis: Wann und wie einschreiten?
In diesem Kapitel werden Leitlinien vorgestellt, die uns als Betreuungspersonal befähigen, frühzeitig auf Warnsignale zu reagieren und situationsangemessen einzugreifen.

Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn bei einem Kind oder bei einem/r Jugendlichen über einen längeren Zeitraum erhebliche Mängel in der leiblichen und/oder seelischen Versorgung bestehen oder das Kind bzw. der oder die Jugendliche körperlich und/oder seelisch vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird. Die Gefährdung des Kindeswohls kann bewusst (aktiv) oder unbewusst (passiv) erfolgen. Ursachen können z. B. fehlendes Wissen über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sein, aber auch fehlende eigene Fähigkeiten der Erwachsenen. Seelische Misshandlung oder psychische Gewalt bezeichnet dabei alle Handlungen, bei denen das Kind an seiner Seele und/oder in seiner geistig-seelischen Entwicklung Schaden nimmt. Dies sind z. B. offenkundige Ablehnung, ständiges Überfordern, Herabsetzen und Geringschätzen, Ängstigen und Terrorisieren, Isolieren und die Verweigerung von emotionaler Unterstützung.

Körperliche Vernachlässigung
Vernachlässigung meint die dauerhafte oder wiederholte Unterlassung der körperlichen Versorgung des Kindes. Bei der körperlichen Vernachlässigung des Kindes werden Grundbedürfnisse wie Nahrung, Bekleidung, Unterkunft und Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet.

Seelische Vernachlässigung
Die seelische Vernachlässigung bezieht sich auf den emotionalen Austausch, die allgemeine Anregung durch Sprache und Bewegung, die hinreichende Beaufsichtigung und Erziehung sowie die Gesundheitsfürsorge des Kindes. Durch eine dauerhafte Unterversorgung wird die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes geschädigt, und es kann zu bleibenden Schäden bis hin zum Tod kommen.

Sexueller Missbrauch
Mit sexuellem Missbrauch sind sexuelle Handlungen mit Körperkontakt (insbesondere Brust- und Genitalbereich) sowie das Zugänglichmachen von pornographischem Material (beispielsweise Fotos, Filme, Zeitschriften, Internetseiten) oder das Erstellen von Missbrauchsabbildungen, aber auch Exhibitionismus durch ältere Jugendliche oder Erwachsene gemeint.

Gefährdung erkennen
Defizite im Aussehen und Verhalten von Kindern und Jugendlichen können ein Indiz für eine Gefährdung sein, müssen aber nicht. Auch sind viele Anzeichen eben nicht offensichtlich und fallen kaum ins Auge. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die im Haus nicht oder kaum bekannt sind. Auch bei bekannten Kindern und Jugendlichen ist die Einschätzung schwierig, allerdings gibt es durchaus Anhaltspunkte, die zumindest auf Probleme schließen lassen und die als Warnsignal zu verstehen sind.

Äußere Erscheinung
• ständig verschmutze, verwahrloste Kleidung, der Jahreszeit unangemessene Kleidung,
z. B. langärmeliger Pullover im Hochsommer, um verletzte Körperstellen zu bedecken
• massive Verletzungen ohne erklärbare Ursache, z. B. Blutergüsse, Striemen, Verbrennungen etc.
• Unterernährung, z. B. sichtbare Rippenknochen
• fehlende medizinische Betreuung, z.B. erkennbar schlechte Zähne
• unzureichende Körperhygiene

 Verhalten
• verängstigtes Verhalten, apathisches Verhalten, Drogenkonsum
• Äußerungen des Kindes oder Jugendlichen, die auf Vernachlässigung, Misshandlungen oder Missbrauch hinweisen
• Aufenthalt in der Öffentlichkeit zu altersunangemessenen Zeiten, z. B. nachts auf dem Spielplatz,
mehrfaches Fernbleiben aus der Schule, Gruppenstunde
• Nicht-Teilnahme an sportlichen Angeboten ohne Grund, z. B. Schwimmen
• aggressive, gewalttätige, sexuelle Übergriffe gegen andere Personen, häufige Straftaten

 Verhalten der Eltern
• Gewalt gegenüber dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen, z. B. Schlagen, Schütteln, Einsperren
• wiederholte Gewalt zwischen den Erziehungspersonen, häufiges massives Beschimpfen
oder Erniedrigen des Kindes bzw. des/der Jugendlichen, Unterlassung von Krankenbehandlung
• Isolierung, z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen, unzureichende Ernährung und/oder Versorgung des Kindes bzw. des/der Jugendlichen
• sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung der Kinder und Jugendlichen

Familiäre Situation
• Das Kind bzw. der/die Jugendliche wird häufig und/oder über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut ungeeigneter Personen gelassen.
• Das Kind bzw. der/die Jugendliche wird zur Begehung von Straftaten oder zweifelhaften Tätigkeiten eingesetzt, z. B. Betteln, Diebstahl.

Persönliche Situation der Eltern
• häufig unter Alkohol- oder Drogen- oder Medikamenteneinfluss, z. B. verwirrt, berauscht, benommen vernachlässigtes Erscheinungsbild, z. B. verschmutze Kleidung, mangelnde Körperhygiene, verwirrtes Erscheinungsbild, z. B. Selbstgespräche, reagiert nicht auf Ansprache

Wohnsituation
• vermüllte oder verdreckte Wohnung, unzureichende Räumlichkeiten, z. B. erheblich zu wenig Wohnraum für zu viele Personen
• Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt, z. B. defekte Stromkabel, aus der Wand hängende Steckdosen, Herumliegen von „Spritzerbesteck“, kein eigener Schlafplatz für das Kind

Diese Aufzählung ist beispielhaft. Sie kann aber durchaus dazu dienen, die eigene Aufmerksamkeit für eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu schärfen.

5. Was tun bei einem Verdacht?

Bei einem begründeten Verdacht verfolgen wir eine standardisierte Vorgehensweise:

Fakten sammeln
Wir sammeln Fakten, registrieren Beobachtungen, Erzählungen, Vorkommnisse und achten auf Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung.

Intern beraten
Wir denken oder handeln niemals allein, sondern besprechen das Beobachtete mit der Teamleitung und der Hausleitung, um die Verantwortung sofort auf mehrere Schultern zu verteilen.

Gefährdung einschätzen
Wir schätzen gemeinsam die Gefährdungssituation des Kindes bzw. des/der Jugendlichen ein. Bestätigt die gemeinsame Einschätzung den Verdacht auf Gefährdung, ziehen wir eine externe Fachkraft für Kindeswohlgefährdung hinzu. Dazu kontaktieren wir die entsprechenden Jugendverbände und/oder das Referat Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen (ehem. Jugendamt).

Notwendige schriftliche Dokumentation von Hinweisen
Wir dokumentieren alle Schritte schriftlich, in Kurzform, mit Datum und informieren das Referat Erziehung und Bildung: Kinderschutz@gelsenkirchen.de

Schutzplan erstellen
Wir erstellen anschließend gemeinsam mit der Fachkraft für Kindeswohlgefährdung einen Schutzplan, der mögliche Hilfen enthält, um das Wohl des Kindes bzw. des/der Jugendlichen zu sichern. Wir beobachten die Einhaltung des vereinbarten Schutzplans. Wenn die angebotenen Hilfen das Kind nicht schützen, erfolgt eine Meldung an das Referat für Erziehung und Bildung durch die Fachkraft für Kindeswohlgefährdung.

Anhang

6. Verhaltenskodex im DGB-Haus der Jugend

Grundhaltung
Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Ich bin mir meiner Rolle und meiner Vorbildfunktion bewusst und gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit den Besucherinnen und Besuchern um und gestalte Beziehungen transparent. Mein Verhalten ist nachvollziehbar und ehrlich, ich nutze keine Abhängigkeiten aus. Gegen diskriminierendes, gewalttätiges oder grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort und Tat beziehe ich aktiv Stellung und leite notwendige und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein. Der Grenzen meiner eigenen Handlungsfähigkeit bin ich mir bewusst und hole mir gegebenenfalls selbst professionelle Unterstützung und Beratung. 

Alle Mitarbeiter/-innen und Honorarkräfte tragen während ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung. Dies beinhaltet die Abdeckung von Körperteilen durch Unterteile (z.B. Hosen oder Röcke), die oberhalb des Knies enden (mindestens halbe Oberschenkel-Länge) und Tops oder T-Shirts mit mindestens Bauchnabel-Länge. Wird von einer der nachfolgend aufgeführten Regeln eine Ausnahme gemacht, so muss diese nachvollziehbar und transparent (sowie mit der Einrichtungsleitung kommuniziert) sein. 

Sprache und Wortwahl bei Gesprächen 
Ich passe meine Sprache auf meine Zielgruppe und deren Bedürfnisse an und handle meiner Rolle und meinem Auftrag entsprechend. In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter Kindern und Jugendlichen! Kinder und Jugendliche werden mit ihren Vornamen und nicht mit Kosenamen angesprochen. Spitznamen werden nur verwendet, wenn das Kind/der/die Jugendliche damit einverstanden ist. 

Adäquate Gestaltung von Nähe & Distanz 
Ich betrachte sorgfältig die Frage, wie wir Nähe und Distanz in unserer Interaktion mit den Kindern und Jugendlichen gestalten. Ein wichtiger Punkt, den wir beachten, ist der Trost. Wenn es um das Trösten von Kindern geht, erkennen wir an, dass wir nicht einfach eigenständig umarmen sollten. Wir respektieren die Autonomie der Kinder und geben ihnen die Kontrolle darüber, ob sie körperlichen Kontakt möchten. 
Ich trenne berufliche und private Kontakte und gestalte Beziehungen zu Besuchern und Besucherinnen meinem jeweiligen Auftrag entsprechend. Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen sind zu unterlassen. Einzelgespräche, Übungseinheiten usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Teilnehmenden keine Angst gemacht und mit Grenzen sensibel umgegangen wird. Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Kinder und Jugendliche dürfen nicht unter Druck und Zwang dazu verpflichtet werden, Dinge geheim zu halten. Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden. 

Angemessenheit von Körperkontakt 
Jede Person bestimmt selbst, wie viel und welche Art von Körperkontakt er/sie mit wem haben möchte. Im Miteinander achten wir auf die jeweiligen Grenzen der anderen und vermeiden unerwünschte Berührungen. Wir fragen nach, ob eine Berührung angemessen bzw. erlaubt ist. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sowie jegliches aufdringliche Verhalten sind verboten. 

Beachtung der Intimsphäre 
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Besonders Veranstaltungen mit Übernachtung stellen eine Herausforderung dar, für die folgende Regelungen einzuhalten sind: Die Zimmer und Schlafplätze aller Beteiligten sind als deren Privat- bzw. Intimsphäre zu akzeptieren. Insbesondere das Bett wird als besonders intimer Raum respektiert. Zimmer werden nicht ohne vorheriges Anklopfen betreten. Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen und Umkleiden, ist nicht erlaubt. Niemand darf gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt werden, insbesondere nicht in nacktem Zustand oder in aufreizender, leicht bekleideter Pose. 

Zulässigkeit von Geschenken 
Als verantwortlich Tätige/-r habe ich den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent und bespreche dies im Team. Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Minderjährige, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt. 

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken 
Wir achten in allen Belangen das Jugendschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken. Es ist allen Mitarbeiter*innen, Honorarkräften und Ehrenamtlichen untersagt in eigenen privaten sozialen Netzwerken mit Kindern und Jugendlichen des DGB-Haus der Jugend befreundet zu sein, oder deren Inhalte zu teilen. Wir sensibilisieren Kinder und Jugendliche für eine verantwortungsvolle Nutzung der digitalen Medien und sozialen Netzwerke. Wir achten auf eine gewaltfreie Nutzung jedweder Medien (wie Handy, Smartphone, Kamera, Internetforen u.a.) durch Minderjährige und beziehen zu jeder Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing Stellung. Bei Veröffentlichungen und Weitergabe von Fotos, Texten und Tonmaterialien ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild zu beachten. Bei der Auswahl von Filmen, Computersoftware, Spielen und schriftlichen Arbeitsmaterialien achten wir darauf, dass diese pädagogisch sinnvoll und altersadäquat sind. Wir dulden weder den Erwerb, den Besitz noch die Weitergabe von gewalttätigen, pornographischen sowie rassistischen Medien, Daten oder Gegenständen. 

Streitschlichtung  
Ich bespreche auch, wie ich in Konfliktsituationen eingreifen darf. Unser Ziel ist es, Konflikte zu schlichten und eine sichere Umgebung zu gewährleisten, in der die Kinder ihre Anliegen ohne Furcht äußern können.  

Vermeidung von Spitz- und Kosenamen  
Ich verzichten darauf, Spitz- oder Kosenamen für die Kinder zu verwenden. Ich bin mir bewusst, dass solche Namen von Kind zu Kind unterschiedlich empfunden werden können, und respektiere ihre individuellen Präferenzen.  

Umgang mit Problemen  
Ich setzte mich dafür ein, den Kindern zu helfen, Konflikte eigenständig zu lösen. Ich stehe ihnen als Team, als Institution und auch als Unterstützung für ihre Eltern zur Verfügung. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine Atmosphäre des Verständnisses und der Unterstützung zu schaffen. Bei schwierigeren Konflikten ziehe ich die Leitung hinzu.  

Vermeidung von Beschämung  
Wir sensibilisieren uns dafür, dass bestimmte Themen ein hohes Beschämungspotenzial haben können. Wir respektieren die Privatsphäre der Kinder und achten darauf, keine Erwartungshaltungen bezüglich ihrer sexuellen Identität, ihres Aussehens, Glaubens, kulturellen Hintergrunds, ihrer Sprache oder Kommunikation zu setzen.

Kernbotschaften für die Kinder im DGB-Haus der Jugend
Wir vermitteln den Kindern wichtige Botschaften, die ihre Selbstachtung und Selbstvertrauen stärken. Wir sagen ihnen, dass sie wertvoll sind, so wie sie sind, und dass sie sich selbst akzeptieren dürfen. Wir betonen die Gleichwertigkeit aller und ermutigen sie, sich selbst treu zu bleiben. Fehler zu machen ist menschlich und ehrlich zu sein ist wertvoll. Wir hören ihnen zu, glauben an sie und zeigen ihnen, dass sie geliebt werden. 

Disziplinierungsmaßnahmen/erzieherische Maßnahmen 
Bei erzieherischen Maßnahmen (z. B. Konsequenzen, Sanktionen) steht das Wohl des Kindes / des Jugendlichen im Vordergrund. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Regelbruch stehen, angemessen und nachvollziehbar sein. Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung, Erniedrigung, Bloßstellung oder Freiheitsentzug ist untersagt. 

Verhalten auf Freizeiten und Reisen 
Auf Veranstaltungen und Reisen sollen Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl an Betreuungspersonen begleitet werden. Setzt sich die Teilnehmendengruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. Bei Übernachtungen mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen Begleitungen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Die Schlafraumaufteilung sowohl für die Kinder bzw. Jugendlichen als auch für die Begleitpersonen soll geschlechtergetrennt erfolgen. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von haupt-, neben-beruflichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind untersagt. In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer minderjährigen Person nach Möglichkeit zu unterlassen. 

Verpflichtungserklärung  
gemäß § 6 Abs. 3 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen DGB-Haus der Jugend der/des Erklärenden 

__________________________________________________________________________ 

Name, Vorname 

__________________________________________________________________________ 

Anschrift 

_________________________________________________________________________ 

Einrichtung, Dienstort 

__________________________________________________________________________ 

Dienstbezeichnung bzw. ehrenamtliche Tätigkeit 

Erklärung: 

Ich habe den Verhaltenskodex der oben angegebenen Einrichtung erhalten. 

Die darin formulierten Verhaltensregeln habe ich aufmerksam zur Kenntnis genommen. 

Ich verpflichte mich, den Verhaltenskodex gewissenhaft zu befolgen. 

 

7. Jugendbefragung ZIM

ZIM – Workshop zur partizipativen Risikoanalyse im DGB-Haus der Jugend 

BS 

Zeit 

Ziele 

Inhalte 

Methoden 

Material 

10 Minuten 

Die Kinder und Jugendlichen werden in das Thema eingeführt und der Ablauf wird vorgestellt 

Das Kinderschutzkonzept wird erklärt, der Tagesablauf (inhaltlicher Ablauf, Regeln für den Workshop?) 

Mündlicher Bericht, Ablauf auf Flipchart, Regeln z.B. auf Zuruf, Aufzeigen… 

Flipchart (fertig beschrieben), Marker, Notizen für Betreuende 

10 Minuten 

Die Kinder lernen die Onlineumfrage kennen, erste Schritte zur Partizipation werden gemacht 

Den Kindern wird bewusst, dass sie mitbestimmen können, Onlineumfrage wird durchgeführt  

Onlineumfrage wird ausgeführt 

iPad, Handy, Blätter mit QR-Code 

15 Minuten 

Wir wissen an welchen Orten/Räumen im Haus die Kinder sich wohl und sicher bzw. Unwohl und unsicher fühlen 

Bilder der verschiedenen Räume werden aufgehangen und die Kinder können mit Klebepunkten bewerten.  

Klebepunkte zur Bewertung werden auf die Bilder geklebt. 

roter Klebepunkt = unwohl/unsicher 

grüner Klebepunkt = wohl/sicher 

Fotos der Räume, Klebepunkte, eventuell Klebeband oder Reiszwecken, um die Bilder zu befestigen 

10 Minuten  

Informationen über die eigene Sicherheit bzw. Wohlbefinden im Haus werden gesammelt 

Die Kinder malen Emojis auf runde Karten und auf die Rückseite schreibt wer möchte weitere Details, alle machen mit 

Emojis erstellen und in die Box der Emotionen werfen 

Runde Modkarten, Marker, Box mit Schlitz, fertiges Flipchart, Runde Karten mit Emojis drauf 

10 Minuten 

Begriffe über das beste und schlechteste des Hauses werden gesammelt, Sichtbarkeit von Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen 

Flipcharts mit Mindmaps, Begriffe dazu werden gesammelt, Kinder können ihr eigenes Empfinden verschriftlichen 

Flipcharts werden querbeet ausgefüllt 

Fertige Flipcharts, Marker  

15 Minuten 

Wir lernen die Grenzen der andere besser kennen, die eigene Sprache wird reflektiert 

Wörter, welche im Haus fallen (von Betreuenden und Kindern) werden gesammelt und besprochen 

Tabelle mit drei Spalten (schön, okay, geht gar nicht) wird in offener Runde mit den Kindern und Jugendlichen visualisiert 

Fertige Flipcharts, Marker 

15 Minuten 

Für ein sicheres Miteinander werden Regeln aufgestellt an den sich auf die Betreuenden halten müssen 

Regeln werden gemeinsam gesammelt, am Ende unterschreiben alle 

Eine Person steht vorne und sammelt schriftlich die Regeln, welche von den Kindern und Jugendlichen kommen 

Moderationspapier, Marker 

20 Minuten 

Die Sichtweise auf Verhalten der Erwachsenen wird aus Kindessicht klar 

Wir sprechen über Situationen in denen Betreuende eventuell grenzüber-schreitend gehandelt haben 

Vorgefertigte Situationen werden im Plenum mit den Kindern und Jugendlichen besprochen 

Situationen auf Karten, eventuell Papier und Stifte für Notizen, Flipchart mit rot/gelb/grüne Karten Tabelle 

10 Minuten  

Die Kinder und Jugendlichen wissen über ihren eigenen “Safe Space” und die eigenen Grenzen bescheid 

Abschluss, Ansprechpartner*innen benennen  

Abschlussrunde, Blitzlicht, Ist was? War was? Runde 

 

Wichtig!!! Fotodokumentation am Ende

Ausführliche Ausarbeitung der einzelnen Bausteine (BS): 

A.) 10 Minuten 

Begrüßung und Vorstellen, wieso wir heute hier sind: 

  • Es gibt das Kinderschutzkonzept, welches euch Kinder schützen soll. Es schütz vor Gewalt und beugt vor, dass diese nicht entstehen kann. So seid ihr in Einrichtungen wie z.B. dem DGB-Haus der Jugend sicher. 
  • Damit wir herausfinden, wie ihr euch bisher hier im Haus fühlt und wir noch besser werden haben wir einige Dinge, die wir gemeinsam mit euch erarbeiten möchten, vorbereitet 

B.) 10 Minuten 

  • Wir haben eine Umfrage vorbereitet, welche wir vorab mit euch ausfüllen möchten.  
  • Hier ist der QR-Code, bitte scannt diesen mit euren Handys ein und füllt die Umfrage aus (QR-Code ausdrucken – siehe unten) 
  • Wer kein Handy hat, kann unsere Handys bzw. Die iPads nutzen (iPads vorher aufladen und mitnehmen)                                                                                                                                          

C.) 15 Minuten  

  • Damit wir herausfinden in welchen Räumen ihr euch wohl/sicher bzw. unwohl/unsicher fühlt, haben wir euch Fotos von den Räumen gemacht 
  • Bitte klebt grüne Punkte auf die Fotos der Räume, in welchen ihr euch wohl bzw. sicher fühlt und rote Punkte auf die Fotos der Räume, in welchen ihr euch unwohl bzw. unsicher fühlt 

D.) 10 Minuten 

  • Damit wir genauer wissen, wie ihr euch hier im DGB-Haus der Jugend fühlt haben wir hier die “Box der Emotionen” 
  • Hier liegen runde Karten mit Emojis drauf aber auch leere, auf denen ihr eure eigenen Emojis aufmalen könnt 
  • Wenn ihr möchtet, könnt ihr auf die Rückseite auch weitere Details zu euren Emotionen und wie ihr euch im Haus fühlt aufschreiben.

E.) 10 Minuten 

  • Wir haben hier zwei Mindmaps auf denen steht “Das Beste im DGB-Haus der Jugend” und “Das Schlechteste im DGB-Haus der Jugend” 
  • Bitte geht hier einfach nach vorne und schreibt auf was ihr hier am besten und am schlechtesten findet 

F.) 15 Minuten 

  • Da wir uns ihr manchmal Begriffe nutzen, die man vielleicht nicht so toll findet, möchten wir hier auf der Tabelle Begriffe sammeln, die wir schön, okay und gar nicht gut finden 
  • Bitte ruft die Begriffe/den Begriff und die die Spalte, in die dieser soll, rein und wir schreiben diese auf  

G.) 15 Minuten 

  • Damit sich hier alle wohl und sicher fühlen, möchten wir gemeinsam mit euch Regeln aufstellen, diese gelten nicht nur für euch, sondern auch für uns!  
  • Ruft hier gern die Regeln, welche für euch, bezogen auf Sicherheit und Wohlbefinden, rein 

H.) 20 Minuten 

  • Betreuende verhalten sich nicht immer richtig und damit wir sehen, wie ihr einige Situationen einschätzt, möchten wir euch verschiedene Beispiele nennen und ihr dürft rote, gelbe und grüne Karten verteilen und dies Begründen 
  • Rote Karte = ganz schlimm, geht gar nicht  
  • Gelbe Karte = ist schlimm aber kann man noch so durchgehen lassen  
  • Grüne Karte = ist in Ordnung 
  • Situation I: Mitarbeitende aus dem DGB-Haus der Jugend mache sich über euch lustig 
  • Situation II: Ein*e Mitarbeiter*in sagt zu dir: “ Wenn du das machst, bekommst du eine Belohnung.” 
  • Situation III: Ein*e Mitarbeiter*in sagt zu dir: “ Wenn du nicht aufhörst zu nerven, bekommst du richtig ärger!” 
  • Situation IV: Ein*e Mitarbeiter*in nimmt dich in den Arm. 
  • Situation V: Ein*e Mitarbeiter*in macht sich über deine Religion lustig.  
  • Situation VI: Ein*e Mitarbeiter*in fragt nach eurer Handynummer. 

I.) 10 Minuten 

  • Wir stehen immer als Ansprechpartner*innen zur Verfügung 
  • Wenn ihr Hilfe oder mal ein offenes Ohr benötigt, sind wir da 
  • Jetzt machen wir eine schnelle Blitzlicht Runde, in der jede*r sagt, wie der Workshop für sie/ihn lief und was vielleicht besonders im Gedächtnis geblieben ist 
  • Verabschieden und danken fürs Mitmachen

J.) Bitte am Ende alles Gesammelte fotografieren, alle Flipcharts usw. und eine Fotodokumentation erstellen 

 

8. QR-Code zur Jugendbefragung digital

 

9. Notwendige schriftliche Dokumentation von Hinweisen

Einer Meldung von Kindeswohlgefährdung an das Referat Erziehung und Bildung sollte eine schriftliche Dokumentation zu Grunde liegen. Dafür kann das Formular der folgenden Seiten genutzt werden.

Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das das Referat Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen. (Nach Möglichkeit alle bekannten Daten angeben)

Erstmitteilung                      Wiederholte Mitteilung 

Einrichtung/Stelle: ____________________________________________

Betreuer*in, Fachkraft: ___________________ Tel.: ________________

Name der Familie, Wohnadresse, Aufenthalt, ggf. Tel. Nr.

_______________________________________________________________

Name und Vorname Minderjährige, Schutzbedürftige:

_______________________________________________________________

Geb. Datum:  ____________

Wohnadresse:

_______________________________________________________________

Beobachtung der Gefährdungssituation am (Datum):

Kurzbeschreibung der Hinweise, Vorkommnisse, Beobachtungen:
(ggf. ausführlicher Bericht gesondert vornehmen und beifügen) ______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

Beteiligte an der gemeinsamen Einschätzung der Gefährdungssituation/ Fallerörterung:

Betreuer/in, Mitarbeiter/in: _____________________________________________________

Leitung: _____________________________________________________________________

Eltern/Elternteile/Angehörige: _______________________________________________

Kind/Jugendliche/r: ___________________________________________________________

Andere? _____________________________________________________________________

Gefährdungseinstufung bitte ankreuzen: akute Gefährdung         drohende Gefährdung 

Anmerkungen / Hinweise / Kommentare / Erläuterungen zur Gefährdungseinschätzung: _____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Gibt es mit den Sorgeberechtigten vereinbarte bzw. durch den Träger veranlasste Unterstützung/ Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung, (Kurzbeschreibung):

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Datum: ______________ Uhrzeit: _____________

___________________________________________

Unterschrift der Mitarbeiter*in

______________________________________________________________________________ 

Unterschrift der Leitung Unterschrift der Fachkraft für Kindeswohlgefährdung

 

10. Gesetzeslage

Im folgenden Kapitel wird aufgrund der vorliegenden Gesetzestexte mitunter der Begriff „sexueller Missbrauch“ verwendet. Generell ist jedoch der Begriff „sexualisierte Gewalt“ zu bevorzugen.

10.1. Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt (StGB)

Im Rahmen dieses Kapitels werden nur die strafrechtlich relevanten Formen von Gewalt behandelt, die sich explizit gegen Kinder und Jugendliche richten oder die für § 72a SGB VIII von Bedeutung sind. Wer wegen einer in diesem Paragrafen benannten Straftaten verurteilt wird, erhält ab einer bestimmten Höhe der Geld- und Freiheitsstrafe einen Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis und darf im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nicht beschäftigt werden.

§171 Verletzung der Fürsorge- und der Erziehungspflicht

§174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen     

§174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

§174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

§176 Sexueller Missbrauch von Kindern

§176a Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

§176b Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

§176c Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

§176d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§176e Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern

§177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

§180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§180a Ausbeutung von Prostituierten

§181a Zuhälterei

§182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§183 Exhibitionistische Handlungen

§183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

§184 Verbreitung pornographischer Inhalte

§184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte

§184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

§184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

§184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

§184f Ausübung der verbotenen Prostitution

§184g Jugendgefährdende Prostitution

§184i Sexuelle Belästigung

§184j Straftaten aus Gruppen

§184k Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

§184l Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

§201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (Absatz 3)

§225 Misshandlung von Schutzbefohlenen

§226a Verstümmelung weiblicher Genitalien

§232 Menschenhandel

§232a Zwangsprostitution

§232b Zwangsarbeit

§233 Ausbeutung der Arbeitskraft

§233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung

§234 Menschenraub

§234a Verschleppung

§235 Entziehung Minderjähriger

§236 Kinderhandel

10.2. UN-Kinderrechtskonvention (KRK)  

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde verfasst, um den Bedürfnissen, Interessen, Rechten und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sie besteht aus 10 Grundrechten, wie u. a. das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, Zugang zu einer hygienischen Grundversorgung und Bildung zu erhalten sowie ein Mitspracherecht in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten zu haben.

Artikel 19 der KRK sieht vor, dass die Staaten in allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen Vorkehrungen treffen, um Kinder und Jugendliche vor jeder Form körperlicher, seelischer oder geistiger Gewalt oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange diese sich in der Obhut der Eltern, eines Vormunds oder einer Betreuungsperson befinden.

Dem Schutz vor sexuellem Missbrauch ist zusätzlich ein separater Artikel gewidmet. Nach Artikel 34 der KRK ist das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen.

Die Vertragsstaaten werden aufgefordert alle nötigen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Kinder

zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

10.3. Bundeskinderschutzgesetz (BKiSCHG) 

Das Bundeskinderschutzgesetz trat 2012 in Kraft und hat das Ziel, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Prävention und Intervention werden dabei als Basis des Kindesschutzes für Eltern und Kinder benannt. Zudem wird der Ausschluss mehrfach vorbestrafter Personen von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe geregelt und begründet das erweiterte Führungszeugnis für Mitarbeiter*innen. 

In § 1 BKiSchG werden Eltern und die staatliche Gemeinschaft als wesentliche Akteure benannt, wobei besonderer Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit gelegt wird. 

Der § 2 BKiSchG umfasst die Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung. So sollen Kinderärzt*innen, in der Geburtshilfe tätige Personen, Schwangerschaftsberatungsstellen oder auch Jugendämter und Familiengerichte frühzeitig Hilfestellung und Aufklärung anbieten. 

Der § 3 BKiSchG schafft die Grundlage für leicht zugängliche und vernetzte Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes. 

In § 4 BKiSchG wird die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch z. B. Ärzt*innen oder Lehrer*innen (Berufsgeheimnisträger*innen) im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geregelt.

Das Gesetz stellt außerdem sicher, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen erhält. Des weiteren sieht das Bundeskinderschutzgesetz vor, dass verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe angestrebt werden. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht, insbesondere die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und deren Schutz vor Gewalt.

10.4. Sozialgesetzbuch (SGB): Achtes Buch (VIII)  

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Die aktuelle Fassung wurde 2012 bekanntgemacht. Die folgenden Paragrafen stellen wesentliche Paragrafen daraus vor.

§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Nach § 1 SGB VIII haben Kinder das Recht, in ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert zu werden. Dementsprechend hat die Kinder- und Jugendhilfe ihren Beitrag zu leisten, indem sie dabei hilft, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und Gleichberechtigung zu fördern, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten.

§8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
In § 8 SGB VIII ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt. Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden sowie ein Recht auf Beratung, ohne dass die Personensorgeberechtigten darüber informiert werden.

§8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
In § 8a SGB VIII wird der Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung beschrieben. Träger*innen und Einrichtungen bekommen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eines betreuten Kindes oder einer jugendlichen Person eine entsprechende Handlungsanleitung.

Steht eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Raum, so ist die Situation mit dem Kind oder der jugendlichen Person und ggf. den Personensorgeberechtigten zu erläutern und auf die notwendige Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, sofern dabei der Schutz der betroffenen Person gewährleistet ist. Hierbei besteht Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Die in diesem Fall erforderlichen Daten dürfen der beratenden Fachkraft in anonymisierter Form übermittelt werden. Kann die Gefahr dadurch nicht abgewendet werden und ein Tätigwerden des Jugendamtes wird als sinnvoll erachtet, werden auch hier die erforderlichen Daten dem Jugendamt mitgeteilt.

§8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der § 8b SGB VIII regelt die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Damit wird der Beratungsauftrag der überörtlichen Träger*innen der Jugendhilfe, d.h. der Landesjugendämter festgeschrieben und somit der Anspruch auf Beratung von Personen und Einrichtungen, die mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten, geregelt.

§72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Die Regelung des § 72a SGB VIII verpflichtet die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, keine Personen zu beschäftigen, die hierfür nicht persönlich geeignet sind. Die persönliche Eignung liegt nicht vor, wenn die Mitarbeiter*innen rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt wurden (siehe Kapitel 1.1). Die Prüfung erfolgt bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

10.5. Kinderschutzgesetz NRW 2022 (Entwurf)  

Das Kinderschutzgesetz NRW von November 26.04.2022 sieht vor, die staatliche Aufgabe und Rolle im Kinderschutz in seiner Eigenschaft als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu präzisieren und qualitativ zu stärken. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf Handlungsfeldern wie Regelungen zur Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen, fachlichen Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdung, Zusammenarbeit in Netzwerkstrukturen und Leitlinien für Schutzkonzepte. 

§1 Kinderrechte, Grundsätze
Der § 1 stellt den bestehenden rechtlichen Rahmen für Kinderschutz, der sich aus der UN-Kinderrechtskonvention, dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem SGB VIII ergibt, noch einmal klar. Kinderschutz ist dazu da, die Rechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen und ist dementsprechend nicht von ihnen trennbar. Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihrem Alter entsprechend in sie betreffende Entscheidungen miteinbezogen zu werden und die Berücksichtigung ihrer Meinung einzufordern. Ebenso bildet ein kooperativer und institutioneller Kinderschutz die Rahmenbedingungen für strukturell wirksamen Kinderschutz.

§2 Ziele, Aufgaben und Begriffsbestimmungen
In § 2 wird unter anderem klargestellt, dass es sich beim Kinderschutz grundsätzlich um eine Aufgabe handelt, die sämtliche Personen oder Stellen betrifft, die mit den entsprechenden Fragen in Berührung kommen, und zwar unabhängig von deren Rechtsform. Des Weiteren werden verschiedene Formen des Kinderschutzes erläutert – kooperativ, institutionell und intervenierend – und welche Aufgaben den jeweiligen Formen zugrunde liegen. 

§9 Netzwerke Kinderschutz
Mit den Netzwerken Kinderschutz sollen vor Ort Arbeitszusammenschlüsse zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung flächendeckend etabliert werden. Die Netzwerke Kinderschutz sollen die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung verbessern und sicherstellen. Hierzu gehören insbesondere die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk, Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung und die Herstellung von Transparenz über Meldewege und die Übermittlung von Informationen. 

§11 Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
In § 11 wird die Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass Schutzkonzepte auf unterschiedliche Gewaltformen und ihre Besonderheiten differenziert eingehen und auf die jeweiligen Einrichtungen oder Angebote angepasst werden sollen. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass Einrichtungen, die eine Förderung aus Mitteln des nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendförderplanes (KJFP) beantragen oder bereits erhalten, darauf hinzuwirken haben, Schutzkonzepte zu entwickeln. Einrichtungen, die Schutzkonzepte entwickeln, haben einen Anspruch auf Qualifizierungsangebote und fachliche Beratung, damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen bestmöglich gewährleistet werden kann und möglichst dauerhaft und nachhaltig ist.